4. Gute Lizenzierungs- und Urheberrechtpraktiken: die Theorie

Die Lizenz die verwendet wird bestimmt den sozialen Vertrag den man mit seinen Mitentwicklern und Benützern pflegen möchte. Das Urheberrecht, welches der Software zu entnehmen ist wird hauptsächlich als legale Erklärung deines Rechtes der Software und abgeleiteten Teilen davon Lizenzbedingungen zu auferlegen fungieren.

4.1. Open Source und Urheberrechte

All jene Erzeugnisse, die nicht öffentliches Gut sind beinhalten ein Urheberrecht - unter Umständen mehr als nur eins. Nach der Berne Konvention (welche seit 1978 im amerikanischen Gesetz verankert ist) muss das Urheberrecht nicht explizit notiert werden. Dies bedeutet, dass die Urheber eines Erzeugnisses das rechtmässige Urheberrecht innehalten auch wenn diesbezüglich kein Hinweis vorhanden sein sollte.

Die Evaluierung wer als Urheber gilt kann sich als sehr schwierig erweisen, insbesondere für Software, welche durch eine Kollaboration von vielen Personen entwickelt wurde. Darum sind Lizenzen unerlässlich. Durch die Erhebung von Lizenzbedingungen unter denen die Software verwendet werden kann, gewähren sie dem Benützer Rechte, welche sie von eigenmächtigen Aktionen durch das Urheberrecht abhält.

In proprietärer Software sind die Lizenzbedingungen so entworfen worden, dass das Kopierrecht geschützt wird. Sie gewähren dem Endbenützer wenige Rechte, während sie das grosstmöglichste Territorium dem Eigentümer zugestehen (dem Inhaber des Urheberrechtes). Der Inhaber des Urheberrechtes ist sehr wichtig und die Lizenzierungslogik ist so restriktiv, sodass die genauen technischen Besonderheiten der Lizenzbedingungen sich üblicherweise als unwichtig erweisen.

Dem exakten Gegensatz entspricht die Situation betreffend Open-Source Software; das Urheberrecht existiert, um die Lizenzrechte zu wahren. Das einzige Recht, dass der Inhaber des Urheberrechts stets behält ist der Lizenz Geltung zu verschaffen. Im übrigen bleiben nur einige wenige Rechte vorbehalten während die meisten Möglichkeiten auf den Endbenützer übertragen werden. Insbesondere kann der Inhaber des Urheberrechts nicht die Lizenzbedingungen einer Kopie einer Software verändern, die bereits im Besitze eines Endbenützers ist. Deswegen ist der Inhaber des Urheberrechts in Open-Source Software zumeist irrelevant -- die Lizenzbedingungen wiegen jedoch umso schwerer.

Normalerweise ist der Inhaber des Urheberrechtes eines Projektes der momentane Projektleiter oder die fördernde Organisation. Transferierungen des Projektes an einen neuen Projektleiter gehen oftmals durch eine Änderung des Inhabers des Urheberrechts einher. Wie dem auch sei, diese Regelung trifft nicht immer zu; viele Open-Source Projekte deklarieren mehrere Inhaber des Urheberrechts; es existiert bisher kein Fall, der deswegen legale Probleme verursacht hätte.

Einige Projekte bevorzugen die Assozierung des Urheberrechts an die Free Software Foundation, auf der Theorie begründend, dass sie ein Interesse in die Erhaltung von Open Source bekunden und jene Erhaltung über Rechtsanwälte im Falle des Falles erzwingen könnten.

4.2. Was als Open Source qualifiziert werden kann

Betreffend Lizenzierungszwecken können wir zwischen verschiedensten Arten von Rechten differenzieren, welche Lizenzen üblicherweisen decken. Das Recht, um zu kopieren und verbreiten, das Recht betreffend der Verwendung, das Recht der Modifikation für den persönlichen Gebrauch und das Recht modifizierte Kopien zu verbreiten. Eine Lizenz kann solcherlei Rechte restriktiv einschränken oder zusätzliche Konditionen zu diesen Rechten hinzufügen.

Die Open Source Initiative ist das Ergebnis einer umfangreichen Auseinandersetzung mit der Frage, was Software als ``Open Source'' klassifiziert oder (in der älteren Terminologie) ``frei'' genannt wurde. Seine Zwänge betreffend der Lizenzierung verlangen, dass:

  1. Ein unlimitiertes Recht zur Vervielfältigung gewährleistet werden muss.

  2. Ein unlimitiertes Recht für den Gebrauch gewährleistet werden muss.

  3. Ein unlimitiertes Recht betreffend der Modifikation für den eigenen Gebrauch gewährleistet werden muss.

Die Richtlinien verbieten die Auferlegung von Restriktionen betreffend dem erneuten Vertrieb von modifizierten binaeren Dateien; dies wird sowohl den Bedürfnissen von Softwaredistributoren gerecht, welche imstande sein müssen, funktionierenden Code ohne Erschwerungen verbreiten zu können. Es erlaubt Entwicklern die Forderung zu stellen, dass modifizierte Quellen als ursprünglicher Code mit additiven Patches wiederverbreitet werden, somit die Absichten des Entwicklers durchsetzend wie auch ein``Verlauf' von Änderungen durch andere beinhaltend.

Die OSD ist die legale Definition der `OSI Certified Open Source' Zertifizierung und eine der besten Definitionen von ``freier Software'' bis anhin. All die standardisierten Lizensen (MIT, BSD, Artistic und GPL/LGPL) entsprechen der Zertifizierung (obschon einige andere, wie z.B. die GPL, zusätzlich andere Restriktionen auferlegen, die man gründlich verstanden haben sollte, bevor man sich für jene entscheiden sollte).

Es gilt zudem zu beachten, dass Lizenzen, welchen nur nicht-kommerziellen Gebrauch ermöglichen, sich nicht per se als Open-Source Lizenzen klassifizieren lassen, selbst wenn sie mit ``GPL'' oder einer anderen standardisierten Lizenz versehen sein sollten. Sie benachteiligen gewisse Beschäftigungsarten, Personen und Gruppen. Sie erschweren es unnötigerweise den CD-ROM Vertreibern wie auch anderen, welche auf kommerzieller Basis Open-Source Software vertreiben.